Steuerbefreiung der Grundstücksübertragung unter Eheleuten
BFH, Urt. v. 26.2.2009 - II R 69/06
Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als Wohnzwecken dient, und wendet der eine Ehegatte dem anderen freigiebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zu, ist die Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (Zuwendung unter Lebenden) steuerfrei.
(06.05.09)RA Meichsner
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