Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich steuerrechtlich als Werbunkskosten
BFH, Urteil v. 17.6.2010 - VI R 33/08 -
Vereinbaren Ehegatten im Rahmen eines vom Familiengericht genehmigten Vertrages zum Versorgungsausgleich, dass eine dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegende betriebliche Altersversorgung durch eine Beitragszahlung zu einer privaten Rentenversicherung ausgeglichen wird, so sind diese Aufwendungen des Ausgleichspflichtigen als Werbungskosten i.S.d. § 9 I S.1 EStG bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Der Bundesfinanzhof begründet dies in seiner Entscheidung damit, dass dieser Aufwand zur Erhaltung der ungekürzten Versorgungsbezüge ab der Zurrugesetzung entstanden sei und somit in wirtschaftlichem Zusammenhang mit künftigen Einnahmen stehe.
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